Darf der Verwalter beim Ausfüllen der neuen Grundsteuer helfen?

Veröffentlicht am 4. November 2021 um 13:34

Mit der Grundsteuerreform klopft das neue Grundsteuergesetz an unsere Tür. Schon im Sommer 2022 müssen alle Immobilienbesitzer ihre Unterlagen beim Finanzamt einreichen.

Der Clou dabei ist, dass für die erstmalige Festsetzung der Grundsteuer die Wertermittlung zum Stichtag 01.01.2022 herangezogen wird.

Das bedeutet, dass sich alle Eigentümer jetzt ans Werk machen müssen, um die nötigen Daten zu sammeln und dem Finanzamt zu übermitteln, damit die neue Grundsteuer korrekt festgelegt werden kann.

Aber Moment mal – kann der Immobilienverwalter diese Aufgabe vielleicht als zusätzlichen Service für den Eigentümer übernehmen?

Die Antwort lautet: Ja, definitiv! Der Hausverwalter kann diese Tätigkeit übernehmen, wenn er als Sondereigentumsverwalter beauftragt ist oder als WEG-Verwalter eine explizite Sonderbeauftragung dafür erhalten hat. Wichtig ist hierbei, dass ein WEG-Verwalter diese zusätzliche Tätigkeit für das Sondereigentum annehmen kann, aber nicht zwingend muss. Das bedeutet, dass manche WEG-Verwalter diesen Service entweder gar nicht anbieten, oder nur wenn sie von den einzelnen Eigentümern des Sondereigentums gesondert beauftragt und entsprechend entlohnt werden.

In puncto Vergütung genießt der Verwalter eine gewisse Freiheit, aber man kann davon ausgehen, dass mindestens zwei Arbeitsstunden zum üblichen Verwalter-Stundensatz in Rechnung gestellt werden.

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