Ab heute gilt für WEG Verwalter ein wichtiges neues Gesetz!
Das WEG Recht wurde in 2020 reformiert und als Teil der Reform, wurde der Zertifizierte Hausverwalter nach §26 a des Wohnungseigentumsgesetz implementiert. Ab heute (01.12.2023) gilt die neue Vorschrift bezüglich Zertifizierter Verwalter/innen.
Hier der Gesetzestext:
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
§ 26a Zertifizierter Verwalter
(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter zu erlassen. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 können insbesondere festgelegt werden:1.
nähere Bestimmungen zu Inhalt und Verfahren der Prüfung;
2.
Bestimmungen über das zu erteilende Zertifikat;
3.
Voraussetzungen, unter denen sich juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen;
4.
Bestimmungen, wonach Personen aufgrund anderweitiger Qualifikationen von der Prüfung befreit sind, insbesondere weil sie die Befähigung zum Richteramt, einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen.
Weiteres zu den Voraussetzungen und der Prüfung finden Sie in diesen Blogbeiträgen:
Was ist ein Zertifizierter Verwalter/in
Ablauf der IHK Prüfung für zertifizierte Verwalter/innen
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